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Das Recht am Kinde!? - Adoptions- und Inseminationsrechte unabhängig von normierten Lebensweisen
Auf dem Bundeshauptausschuss im Januar 2010 haben wir eine umfangreiche Stellungnahme zu aktuellen Familien- und Verwandtschaftspolitiken beschlossen. Ihr findet den Text hier.
Dieser Beschluss soll ein Ausgangspunkt zur weiteren inhaltlichen Beschäftigung mit dem Themenfeld sein.
Das Recht am Kinde!? - Adoptions- und Inseminationsrechte unabhängig von normierten Lebensweisen
„Die Sphäre der legitimen intimen Verbindung wird dadurch etabliert, dass Bereiche der Illegitimität produziert und intensiviert werden." Judith Butler in Ist Verwandschaft immer schon heterosexuell?
In letzter Zeit ist die Debatte um Adoptionsrechte vor Allem für Eingetragene Lebenspartnerschaften wieder entfacht. Die ehemalige Justizministerin Brigitte Zypries stellte kurz vor der Bundestagswahl, respektive kurz vor Ende ihrer Amtszeit die wohl größte Studie zu so genannten Regenbogenfamilien vor. Nach der Befragung von 700 Kindern und ihren nicht-heterosexuell lebenden Eltern zeigte sich - oh Wunder - dass Kinder gleich gut und gleich schlecht mit homo- und heterosexuellen Eltern aufwachsen. 12.000 Kinder gebe es derzeit in Familienkonstellationen mit nicht-heterosexuell lebenden Eltern. Die meisten davon stammen aus ehemaligen Beziehungen und insgesamt bei nur 5,5 % würden sich zwei Männer die Elternschaft teilen. Im Anschluss an die Vorstellung der groß aufgezogenen Studie folgte der beinahe schon vorprogrammierte Schlagabtausch: Zypries, FDP, Grüne und Linkspartei fordern mit unterschiedlicher Reichweite und Begründungen jetzt endgültig Adoptionsrechte auch für Homosexuelle // Kauder erwidert stellvertretend für die CDU: „Es geht bei dem Vorschlag allein um die Selbstverwirklichung von Lesben und Schwulen und nicht im das Wohl der Kinder. (...) Volles Adoptionsrecht für Schwule und Lesben widerspricht den Interessen von Kindern" // „Rückständig und realitätsfremd" (Volker Beck), „mittelalterlich" (Die Linke) schallt es zurück unterstützt vom Verband der Lesben und Schwulen in Deutschland mit Alleinvertretungsanspruch (LSVD), der die Argumente „rückwärtsgewandter Kreise" gegen gemeinsame Adoptionsrechte widerlegt sieht. Was folgt? - Erst einmal wenig. Auch wenn die FDPlerin Ina Lenke sich vornimmt in der Schwarz-Gelben Koalition „dicke Bretter" bohren zu wollen, wird die FDP trotz ihrer nie gekannten Stärke dieses Thema gegen die Union nicht durchsetzen können - und ihm in der Abwägung mit anderen Politikfeldern wohl auch nicht annähernd genug Gewicht beimessen. Bleibt also mal wieder nichts anderes übrig, als Alles selbst zu machen - Dann aber auch gleich emanzipatorisch-radikal. Elternrechte im Fadenkreuz der Norm oder eine andere treffendere Überschrift Derzeit sind Adoptionsmöglichkeiten und Inseminationsbehandlungen beinahe ausschließlich gegeben für wohl situierte, heterosexuelle Ehepaare, die sowohl „kulturell kompatibel" als auch, wenn auch nicht mehr Anfang Dreißig, dann aber doch noch nicht allzu „alt" sind. Gemeinschaftliche Adoptionen sind lediglich für Ehepaare vorbehalten, egal, ob das Kind gleichzeitig oder nacheinander von zwei (!) Personen angenommen wird. Nicht-eheliche Lebensgemeinschaftungen zweier Personen oder Personenmehrheiten und die Eingetragenen Lebenspartnerschaften, fallen raus. Möglich bleibt einzig, dass eine Person alleine adoptiert und genau einer/einem PartnerIn mittels Vollmachten ein „kleines Sorgerecht" für „Angelegenheiten des täglichen Lebens" erteilt. Man könnte dieses kleine Sorgerecht daher auch mickrig nennen. Die Übertragung auf mehrere Personen ist dabei ausgeschlossen. Bei so genannten Patchwork-Familien ist daher auch die Ausweitung von Umgangs- und Sorgerechten stets nur zu Lasten eines anderen Elternteils möglich, das auf die übertragenen Sorgerechte verzichtet. Die gemeinsame, gleichberechtigte Übernahme von Elternschaft von mehreren Personen scheint wenn auch gesellschaftlich nicht mehr undenkbar, so doch politisch und rechtlich ungewollt. Die Möglichkeit, dass Alleinstehende oder Einzelpersonen in nicht-ehelichen Gemeinschaften adoptieren können, bedeutet aber noch lange nicht, dass es reale Möglichkeiten dazu gibt. Grundbestandteil des Adoptionsverfahrens ist eine Eignungsprüfung. Hier werden die Adoptionswilligen auf Herz und Nieren durchleuchtet: Wirtschaftliche Situation, körperliche und geistige Gesundheit (Wer entscheidet eigentlich was genau dazugehört?), Betreuungsmöglichkeiten (bedeutet bei der derzeitigen Krippen- und KiTa-Landschaft Glück und Geld zu haben oder verpflichtet zu einem Familienkonzept, bei dem eine Person zu Hause bleibt mit allen negativen sozialrechtlichen Konsequenzen), nicht zu großer und nicht zu geringer Altersabstand zum Adoptivkind, stabile familiäre Verhältnisse (meint: monogame Langzeitbeziehung, gutes Verhältnis zu Eltern und anderen Blutsverwandten...) Da es wesentlich mehr AdoptionsanwärterInnen als Adoptivkinder gibt werden in solchen Begutachtungen in den allermeisten Fällen heterosexuelle Eltern, die auch sonst ins „normal"-normierte Schema passen, bevorzugt. Wenn man nicht schon zuvor als „ungeeignet" aussortiert wird. Die Chancen auf diesem Weg zum Kinde zu kommen, sind also relativ gering. 2005 wurde für die gleichgeschlechtliche Annäherungsform an die Ehe, die Eingetragene Lebenspartnerschaften, die so genannte Stiefkindadoption eingeführt. Damit wird die Adoption leiblicher Kinder durch den/die LebenspartnerIn möglich - sofern Kind und der externe leibliche Elternteil zustimmen. Ist diese Hürde genommen, erhält das neue Elter die vollen Rechte und Pflichten. Die vor allem in den Skandalen und Skandälchen der Klatschpresse bekannt gewordenen Auslandsadoptionen sind sowohl sehr teuer und damit klassenspezifisch ausschließend als auch abhängig von landesspezifischen Adoptionsregelungen, die oftmals ähnliche hetero-normative Diskriminierungsmustern folgen. Das klappt schon mal wenn man Kanzler a.D. ist, aber als Lösungsmodell taugt es wohl kaum. Menschen, die sich ihrem bei Geburt zugeordneten Geschlecht entledigt haben und vom Staat im anderen Geschlecht haben anerkennen lassen, wird eine biologische Elternschaft durch die vom Transsexuellengesetz angeordnete Zwangssterilisation/-kastration gewalttätig verwehrt. Im Bereich der Inseminationsrechte - also dem Zugang zu Samenbanken und den Verfahren der „künstlichen" Befruchtung - sieht es ähnlich schrecklich aus. Gesetzlich gibt es neben dem Embryonenschutzgesetz keine Vorgaben, wer Zugang hat. Jedoch ist die Berufsordnung der Bundesärztekammer in diesem Punkt sehr restriktiv ausgestaltet. Alleinstehende Frauen müssen einen sozialen und rechtlichen Vater vorweisen. Bei Unverheirateten soll möglichst auf „fremdes" Sperma verzichtet werden, um die aufgrund des fehlenden Ehebundes als potentiell instabil gedachte Elternbeziehung über die biologische Verknüpfung im Kind zu stärken. Und: Frauen, die in keiner oder einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben sind laut der Berufsordnung von Inseminationen auszunehmen. Weil: Es fehle der soziale und rechtliche Vater. Das alles zeigt: Richtige Kinder sind gewünscht - nicht die rassistisch untergeordneten „kleinen Kopftuchmädchen" und nicht die aus der „bildunsgfeindlichen" Unterschicht und nicht die aus „perversen" Familien, wo die Väter eh auf kleine Jungs stehen und sich die Mütter jeden Tag ne andere suchen... Nein, gewollt sind bestimmte Kinder von bestimmten Eltern in bestimmten familiären Strukturen. Denn die biopolitische Regierung der Bevölkerung ist auch in Zeiten eines globalisierten Kapitalismus noch eine der wichtigsten Machttechnologien. Hier wird Bevölkerungspolitik betrieben - rassistisch, sexistisch und nationalistisch geprägt wie eh und je. Herrschaftskonzept Verwandschaft Die derzeitige Debatte zu Adoptionsrechten kreist vor Allem um homosexuelle Elternschaften und wird von CSDs und allen voran dem LSVD vorangetrieben. Aber auch die Lesben- und Schwulenverbände innerhalb von Parteien sind sehr aktiv. Der Grundtenor ist dabei Adoptionen für homosexuelle Paare (also Zweier-Verbindungen) über eine Reform des Lebenspartnerschaftsgesetz zu fordern. Dabei läuft der Argumentationsstrang zumeist so, dass man quasi-Verheirateten doch nicht das Recht auf eigene Kinder und Familiengründung verwehren dürfe. JungdemokratInnen/Junge Linke sehen sich nun in einem Dilemma. Einerseits ist die homophobe Ungleichbehandlung von heterosexuellen Ehen und homosexuellen Lebensgemeinschaft zu bekämpfen. Es kann kein politischer Weg sein, gegenüber solch lesbisch-schwulen Politiken massiv ablehnend aufzutreten und damit im gesellschaftlichen Diskurs die Seite sexistisch-homophober Konservativer zu stärken. Andererseits sind oben genannte Politiken konsequent blind gegenüber strukturellen Normierungs/Ausgrenzungsstrukturen. Sprich: Blind gegenüber Klassenaspekten, Rassisierungsprozessen, gegenüber dem leisen oder auch ganz manifesten Zwang konformistischer Lebensweise. Anstatt immer mehr (zumeist gegenüber dem Normalmodell heterosexuelle Ehe unterprivilegierte) Sonderlösungen und homosexuelle Nachahmermodelle zu schaffen, sollte das Prinzip Ehe als Subtext familien-, sozial- und steuerrechtlicher Regelungen verschwinden - zugunsten der Gleichberechtigung von Lebensformen. Das Unterhalts- und Umgangsrecht aber auch die (vermeintlichen) steuerlichen „Familienförderungs"maßnahmen wie das Ehegatten-Splitting kennen als Referenznorm beinahe ausschließlich die heterosexelle Ehe mit leiblichen Kindern. Familienkonstellationen mit mehr als zwei erwachsenen Bezugspersonen sind rechtlich nicht möglich - und erfahren damit strukturelle Ablehnung, rechtliche Unsicherheit und finanzielle Benachteiligung. Gefördert wird nicht das möglichst gute Aufwachsen von Kindern und möglichst selbstbestimmte und an der Einzelsituation orientierte Organisation von gegenseitiger Verantwortungsübernahme, sondern die Zementierung einer ideologisch aufgeladenen Lebensform als Norm. Daher geht es in politischen Kämpfen vor allem um eines: Den Zwang zu normierten Lebensweisen, weil sie normiert, normalisierend und normierend sind, zu kritisieren und aufzubrechen. „zum Wohle der Kinder": Das Recht auf Wahlverwandschaft für Kinder und Jugendliche Wie selbstverständlich wird in dem Zusammenhang davon gesprochen, ein Kind anzunehmen, ein Kind zu „haben", das Rechte „am" Kind, etc. In den Auseinandersetzungen geht es vollkommen um die Position der Eltern. Tauchen Kinder auf, dann stets instrumentalisiert in den paternalistischen Erklärungen Konservativer, die wissen wollen, was im Interesse von Kindern ist und was nicht. Auch wenn hier in diesem Papier rechtlich gesicherte „Ansprüche" geforderte werden, darf nicht vernachlässigt werden, um wen es geht: Um massive Verfügungsgewalten über junge Menschen. Deshalb kommt eine emanzipatorische Forderung zu Adoptionsrechten nicht ohne die Betrachtung der adoptierten Seite aus. Und auf die Frage was denn nun „im Sinne der Kinder" ist, kann es nur eine emanzipatorische Antwort geben: Radikaldemokratisierte Kinderrechte, die aufgrund des Alters diskriminierte Menschen aus ihrer Quasi-Leibeigenschaft befreit, die das Familienrecht Eltern bzw. „Erziehungsberechtigten" verleiht. Junge Menschen müssen weitgehende Rechte haben, sich gegen ihre Adoption zu wehren. Auch die Abkehr von den aktuellen (evtl. auch leiblichen) Eltern, um sich von anderen Personen adoptieren zu lassen, muss möglich werden. Das Sorgerecht und sonstige Verfügungsgewalten müssen ordentlich entrümpelt werden, damit es nicht nur auf eine Wahl zwischen zwei Übeln hinausläuft. Dazu gehört auch eine grundlegende Umstrukturierung sozialer Ansprüche wie Kinder- und SchülerInnengeld, Bafög, Sozialhilfe etc. pp, die bisher weitgehend an die Eltern gekoppelt sind, müssen als direkte Ansprüche von Kindern und Jugendlichen selbst geltend gemachte werden können - Gerade wenn sie sich entscheiden, den Machtverhältnissen ihrer biologistisch-kulturell zwangsverordneten Familie den Rücken zu kehren und ein selbstbestimmteres Leben zu führen.
JungdemokratInnen/Junge Linke (JD/JL) fordern daher:
Gleiche Adoptionsrechte und einen rechtlichen Anspruch auf kostenfreien Zugang zu Inseminationsverfahren unabhängig vom Zwang, (hetero-)normative Lebensweisen zu leben von Geschlechtszuordnung und Alter von Geldbeutel und Klassenzuordnung
Das Recht auf Wahlverwandschaft für Kinder und Jugendliche und die emanzipatorische Neustrukturierung Ent-Ehelichung des Familien-, Sozial- und Steuerrechts - Nehmt der Ehe die Privilegien, dann kann sie haben wer will.
Ersatzlose Streichung der körperlichen „Voraussetzung" zur Geschlechtsanerkennung nach dem Transsexuellengesetz wie der Zwangssterilisation - Reproduktionsrechte auch für Transsexuelle!