Für eine demokratische & friedliche Verfassung für Europa

Beschluss der XV. Bundesdelegiertenkonferenz der JungdemokratInnen/Junge Linke

Der Ratifikationsprozess zum europäischen Verfassungsvertragsentwurf ist mit der Ablehnung in Frankreich und den Niederlanden gescheitert. Es gibt keine ernstzunehmenden Anläufe seiner Rettung mehr. Die europäischen Institutionen und die Regierungen der Mitgliedstaaten scheinen sich nun mit dem status quo der Nizza-Verträge begnügen zu wollen. Ein neuer Anlauf für eine bessere europäische Verfassung steht auf keiner Tagesordnung.

JD/JL fordern die Weiterführung des Verfassungsprozesses, mit dem Ziel einer radikalen Demokratisierung auf europäischer Ebene und zur Schwächung und Überwindung der Nationalstaaten. Dies alles unter Maßgabe eines wirklich demokratischen Verfahrens zur Verfassungsgebung, das diesen Namen auch verdient, d. h. vor allem keine Regierungskonferenz hinter verschlossenen Türen.

JD/JL wollen eine demokratische und friedliche Verfassung, beschlossen durch die Bürgerinnen und Bürger von Europa.
 

Der „Verfassungskonvent": Pseudodemokratisch und den nationalstaatlichen Exekutiven nachgeordnet


Fern aller demokratischen Errungenschaften bewegte sich die Tätigkeit des Verfassungskonvents: So beschränkte sich die Rolle des Präsidiums keineswegs bloß auf die verfahrensbezogene Leitung demokratischer Entscheidungsprozesse: Konventsmitglieder hatten allenfalls das Recht, Anregungen zu den vorgelegten Entwürfen zu unterbreiten, über deren Behandlung entschied jedoch das Präsidium des Konvents in nichtöffentlicher Sitzung. Die Willensbildung des Konvents wurde meist nicht durch Abstimmungen festgestellt, sondern vom Präsidium des Konvents oder vom Vorsitz der jeweiligen Ausschüsse „herausgehört" und festgehalten. Den Konventsmitgliedern verblieb schließlich die Akklamation zum abschließenden Entwurf des Verfassungsvertrags.

Der Verfassungskonvent wurde nicht etwa analog zu nationalstaatlichen Parlamenten demokratisch gewählt, sondern von den nationalstaatlichen Regierungen eingesetzt. Es konnte demnach nicht eine „legitime verfassungsgebende Gewalt" nach repräsentativ-demokratischem Muster wirksam werden, da der Konvent bloß den Auftrag hatte, eine Verfassungsgebung durch Vertragsschluss zwischen den nationalen Regierungen vorzubereiten. Damit blieb der Konvent hinter dem Konzept der repräsentativen parlamentarischen Demokratie zurück, statt in radikaldemokratischer Perspektive über dieses hinauszuweisen. Die mehrfach indirekte „Legitimation" des Konvents über nationalstaatliche Wahlen und nationalstaatliche Regierungsbildungen lässt diesen im Rückblick als ungeeignetes Mittel erscheinen, einer Demokratisierung Europas wirkmächtige Impulse zu geben.

JungdemokratInnen/Junge Linke kritisieren den Ansatz, eine Verfassung als Vertrag zwischen den an der Europäischen Union beteiligten Nationalstaaten zu implementieren. Die Problematik dieses Ausgangspunktes wird nicht zuletzt dadurch markiert, dass in der Präambel des Verfassungsentwurfs eine Auflistung von nationalen „Staatsoberhäuptern" vorangestellt ist. Unter diesen Staatsoberhäuptern finden sich immerhin sechs „Majestäten" bzw. „königliche Hoheiten". Von derlei Relikten der von vielen bereits gänzlich überwunden geglaubten Feudalgesellschaft kann keine demokratische Verfassung ausgehen, welche aus radikaldemokratischer Perspektive über die real existierende repräsentative parlamentarische Demokratie der Republiken und Monarchien Europas hinausweist.

All dies verdeutlicht, dass der gescheiterte Verfassungsentwurf gravierende Legitimationsmängel aufweist, welche eine positive Bezugnahme aus radikaldemokratischer Sicht unmöglich erscheinen lassen.

Eine positive Bezugnahme setzte voraus, dass an die Stelle eines zwischenstaatlichen Vertrages ein Verfassungsbeschluss eines europäischen Souveräns träte, der über den demokratisch erarbeiteten Entwurf abstimmt. Dabei verstehen wir die Idee eines europäischen Souveräns nicht als essentialistische Einheit eines besonderen „Volkes“, sondern als noch partikularen Vorgriff auf eine demokratische Einheit der Menschheit, die ihre Spaltung in Nationalstaaten und supranationale Bünde endgültig aufhebt. Gegen die Verfassungsgebung durch einen europäischen Souverän lässt sich nicht einwenden, dass Staats- oder Völkerrecht die Aufhebung der nationaldemokratischen Staatlichkeit verböte. Denn wenn sich der europäische Souverän dazu entschließt, sein natürliches Recht zur Verfassungsgebung in die eigenen Hände zu nehmen, werden Staats- oder Völkerrecht ihn daran nicht hindern.
 

Demokratisierung der Europäischen Union


Hinsichtlich radikaldemokratischer Kritik an der repräsentativen parlamentarischen Demokratie, aber auch am Maßstab repräsentativer parlamentarischen Demokratie selbst gemessen, ist das Demokratiedefizit der Europäischen Union nicht hinnehmbar. Noch immer ist das Europäische Parlament weit davon entfernt, die Rechtspositionen nationalstaatlicher Parlamente wahrzunehmen. Noch immer ist die Kommission vorwiegend den nationalstaatlichen Regierungen verpflichtet. Entscheidungen werden auch von den beteiligten AkteurInnen als „Ausgleich nationaler Interessen" in intransparenten Verhandlungen verstanden, mit „Paketlösungen" als Ergebnisse nächtlichen „Kuhhandelns" hinter verschlossenen Türen. Die im Verfassungsvertragsentwurf vorgesehene Stärkung des repräsentativ-demokratischen und nach öffentlicher Debatte entscheidenden Parlaments wäre vor diesem Hintergrund durchaus als Fortschritt aufzufassen, welcher jedoch keineswegs ausreichen würde.

Stattdessen bietet die Erarbeitung einer europäischen Verfassung die Möglichkeit, das Konzept der repräsentativen parlamentarischen Demokratie in Frage zu stellen und erweiternde Perspektiven zu entwickeln. Diesem Anspruch gerecht zu werden ist eine zentrale Herausforderung für eine radikaldemokratische Linke, die sich zur Erarbeitung einer europäischen Verfassung positioniert. Bei JD/JL besteht auf diesem Gebiet erheblicher Nachholbedarf. Die Aufhebung der künstlichen Trennung zwischen der öffentlichen „politischen Sphäre" und einer unlegitimiert Macht über Menschen entfaltenden Sphäre einer „privat" verfassten kapitalistischen Ökonomie wäre hierbei ein zentraler Ansatzpunkt für ein radikaldemokratisches Verfassungskonzept. Forderungen nach weit reichenden und über dem „Recht auf Privateigentum" angesiedelten allgemeinen sozialen Grundrechten oder die Forderung nach einem europaweit gültigen Streik- und Koalitionsrecht wären bündnisfähige realpolitische Perspektiven, welche in der derzeit eher unterentwickelten öffentlichen europapolitischen Debatte vernehmbar gemacht werden müssen.

 

Grundrechte und Humanität: Zentrale Prüfsteine für einen neuen Verfassungsentwurf


Dem eklatanten Grundrechteabbau in den Mitgliedsstaaten der EU stellen wir das Konzept einer europäischen Verfassung entgegen, welche auf nationalstaatlicher Ebene bereits erreichte Errungenschaften bei den Grundrechten vertieft und ausweitet, statt diese in Frage zu stellen oder auf unverbindliche Zielbeschreibungen und Absichtsbekundungen zu reduzieren. Gerade die Urteile der europäischen Gerichtsbarkeit zu Berufsverboten in der BRD zeigen, dass auf europäischer Ebene Standards etabliert werden können, die über nationalstaatliche Regelungen hinausweisen.

Dafür bedürfte es aber einer ernsthaften Grundrechte-Charta. Die Grundrechte-Charta im alten Verfassungsvertrag führte die Bürger hinters Licht, weil sie gar keine echten Grundrechte enthielt. Echte Grundrecht sind solche, die die Bürger der öffentlichen Gewalt auf allen Ebenen als Ansprüche auf Abwehr, Gewährleistung oder Teilhabe entgegenhalten können. Allein solche Rechte haben auch in einer Charta der europäischen Verfassung zu stehen.

Die Problematik einer richtigen Strategie wird darüber hinaus gerade im Bereich der Flüchtlingspolitik greifbar: Zwar bietet die europäische Einigung einerseits die Chance, eine humane Flüchtlingspolitik jenseits nationalstaatlicher rassistischer Diskurse zu etablieren. Andererseits weisen die bestehenden Koordinationsbemühungen nationalstaatlicher Regierungen in eine diametral entgegen gesetzte Richtung: Es wird eine "Festung Europa" entworfen – mit ausgelagerten Auffanglagern und Abschottungspraktiken, die verzweifelte Menschen in den Tod zu treiben geeignet sind. Unterdessen werden mitten in Europa – an den Außengrenzen der europäischen Union – neue Grenzen errichtet, deren Überwachung und "Sicherung" aufzeigt, dass jeglicher Jubel über den sog genannten "Fall des eisernen Vorhangs" keine bleibenden politisch progressiven Spuren im öffentlichen Diskurs hinterlassen hat. Die Hysterie wegen einiger angeblich zu Unrecht erteilter befristete Einreiseerlaubnisse an BürgerInnen der Ukraine (so genannte „Visa-Affäre") verdeutlicht eindrücklich, dass nicht einmal die mit dem Jahr 1989 in Verbindung gebrachte "neue Reisefreiheit in Europa" von einem ernstzunehmenden politischen Willen getragen wurde. Wie bereits im Verfassungsvertrag vorgesehen, muss ein Recht auf Asyl nach Maßgabe der Genfer Flüchtlingskonvention als subjektives Recht gewährleistet werden. Der Bereich des Asylrechts muss zudem vollständig vergemeinschaftet werden, und darf nicht von den Mitgliedstaaten als nationale Sicherheitsreserve vorgehalten werden. Das schließt Mehrheitsentscheidungen im Rat, uneingeschränktes Mitentscheidungsrecht des Europäischen Parlamentes und volle Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof ein.

 Für eine Verfassung, die sich verbindlich auf Friedenspolitik festlegt


Der bisherige Entwurf verpflichtet sich lediglich auf die „Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen“. Damit wären Kriege, die die Europäische Union ohne Mandat des UN-Sicherheitsrates führte, „nur“ völkerrechtswidrig und kein Verfassungsverstoß. Demgegenüber muss eine neue Verfassung das Gewaltmonopol der Vereinten Nationen ohne Ausflüchte anerkennen.

Alarmierend ist unterdessen auch, dass die Bestrebungen zur Durchsetzung einer "gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik" keineswegs versprechen, militaristische Muster und Verfehlungen der Nationalstaaten zu überwinden. Die allenthalben vernehmbaren Untertöne hinsichtlich der Schaffung einer militärischen „Weltmacht Europa" – etwa als „militärisches Gegengewicht" zur „Weltmacht USA" – verdeutlichen eindrücklich, dass eine formale Vergemeinschaftung der Kernbereiche nationalstaatlicher Politik keineswegs deren Überwindung verheißt, sondern vielmehr deren supranationale Bündelung, welche mittel- und langfristig zu einem erheblichen Zuwachs einsatzfähiger kriegerischer Machtpotenziale führen wird.

Die von einer Militarisierung der EU ausgehenden Gefahrenpotenziale werden durch die Einbeziehung weiterhin ausschließlich nationalstaatlich kontrollierter Atomwaffenpotenziale noch verschärft: Bei einem glaubwürdig an Frieden und Humanität ausgerichteten Prozess der europäischen Einigung müssten jegliche Atomwaffen  umgehend abgeschafft werden.

Wenn die Mitgliedstaaten der Union sich in einer gemeinsamen demokratischen Verfassung verbinden, entfällt zudem jede Berechtigung, sich mitgliedstaatliche Armeen halten. Sie wären nur sinnvoll, wenn der Einsatz gegeneinander in Betracht käme, und das ist durch die Verfassungsgebung selbst ausgeschlossen. Deswegen hat die Verfassung die Auflösung der mitgliedstaatlichen Armeen vorzusehen. Europa selbst aber braucht so wenig eine Armee wie die Mitgliedstaaten zuvor.

JungdemokratInnen/Junge Linke fordern daher:

- Einen demokratischen Prozess zur Erarbeitung einer demokratischen Verfassung
- Einen Diskurs über Perspektiven einer radikalen Demokratisierung der europäischen Union
- Eine substanzielle Stärkung der Grundrechte auf europäischer Ebene
- Einlösung sozialer Grundrechte durch europäische Arbeits- und Sozialpolitik
- Offene Grenzen statt einer "Festung Europa"
- Ein friedliches, der Humanität verpflichtetes Europa statt Weltmachtsphantasien und atomarer Bedrohung
- Ein Programm zur Schaffung eines atomwaffenfreien Europas