Keine Aufweichung des Folterverbots - für eine rechtsstaatliche Kontrolle der Exekutive!
Beschluss der XV. Bundesdelegiertenkonferenz der JungdemokratInnen/Junge LinkeSeit vergangenem Dezember hat der ultra-konservative Sicherheitsdiskurs eine neue rote Linie überschritten. Innenminister Wolfgang Schäuble klärte über die Praxis der rot-grünen Bundesregierung mit gefolterten Staatsbürgern auf um im selben Atemzug dieser Praxis zu rechtfertigen. Deutsche Geheimdienste sollen erfolterte Geständnissen legitim verwenden dürfen. Zwar solle das Folterverbot national weiter ’absolut’ gelten; doch sind die Informationen von anderen Geheimdiensten einmal herausgefoltert, wäre es doch fahrlässig, sie nicht benutzen zu dürfen.
Folter im Ausland, Rechtsstaat zu Hause?
Damit eifern deutsche Konservative nun den USA nach, die bald nach dem 11. September in einem System extraterritorialer Foltergefängnisse den Grundrechtsabbau outgesourced haben, vermeintlich um die heimische Demokratie gegen die Gefahren des Terrorismus zu schützen. Das absolute Folterverbot wäre damit ausgehebelt. Verdächtige müssten nur noch über die Grenze gebracht und einem befreundeten Geheimdienst übergeben werden, der die erwünschten Informationen oder Geständnisse dann zu erfoltern versucht. Mit Schäubles Vorstoß soll auch hierzulande der Schein demokratischer Standards erhalten bleiben, indem sie durch internationale Geheimdienstkooperationen umgangen werden.
Absolute Geltung mit kleinen Einschränkungen
Während jede Form von (psychischer oder physischer) Folter nicht zuletzt wegen der Erfahrungen der Barbarei des Nationalsozialismus sowohl völkerrechtlich als auch im Grundgesetz der BRD auf absolut unzweideutige Weise verboten ist, schwindet das gesellschaftliche Bewusstsein, dass ein absolutes Folterverbot für eine Demokratie notwendig ist, immer mehr.
Generell wurde das Folterverbot schon in der Vergangenheit immer wieder seitens vereinzelter ultrakonservativer Kräfte angezweifelt. Auch in der Praxis staatlicher Organe hat die Ächtung der Folter keinen absoluten Charakter. So kam es mehr als vereinzelt zu Verletzungen des Verbots durch gewalttätige Polizeikräfte, Richter, die Folter nicht als hinreichenden Asylgrund anerkannten oder auch durch die mangelnde Kontrolle deutscher Firmen, die Foltergeräte wie Elektroschocker auch in Länder, in denen systematisch gefoltert wird, exportieren können.
Daher fordern JD/JL ein Produktions- und Exportverbot von Folterinstrumenten.
Zur massiven Infragestellung des Absolutheitscharakters kam es jedoch erst im gesellschaftlichen Klima nach dem 11. Septembers. Trotz vordergründiger Kritik am Irak-Krieges war die rot-grüne Bundesregierung faktisch so sehr im “Krieg gegen den Terror“ engagiert, dass sie Folter ihrer Staatsbürger im Ausland stillschweigend akzeptierte und sich eher für die erfolterten Informationen interessierte als ihren Staatbürgern zu ihrem Grund- und Menschenrecht zu verhelfen. Was Zeitungen aufdeckten ist wahrscheinlich nur ein Teil der strukturell intransparenten Geheimdienstaktivitäten: So wurde im Juli 2002 der Deutsche Mohammad Haydar Zammar von der CIA aus Marokko nach Syrien verschleppt, um dort im Gefängnis Far Filastin inhaftiert und gefoltert zu werden. Im Juni 2004 wurde der Deutsche Khaled al Masri aus seinem Urlaub nach Afghanistan entfürt und dort gefoltert. Die Entführung wurde der CIA zugeschrieben und mittlerweile verdichten sich die Hinweise, dass die Bundesregierung zumindest von der Entführung gewusst habe. Im Herbst 2005 verhörten zwei BND-Agenten und ein VS-Mitarbeiter im Gefängnis von Guantánamo zwei Folteropfer, die angeblich über Kenntnisse der deutschen islamischen FundamentalistInnenszene verfügten.
Politische Angriffe…
Politisch war eine entscheidende Vorstufe für die Aufweichung des Folterverbots der Fall des Frankfurter Polizeivizepräsidenten Daschner im Jahr 2003. Auf dessen Anordnung wurde einem der Kindesentführung Verdächtigen Folter angedroht.
Dabei ist zu beachten, dass auch die Androhung von Folter ebenso Folter ist. Laut UN-Antifolterkonvention ist Folter jede Handlung, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden“ zufügen oder androhen, um eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen.“
Anstatt sich von der Tat zu distanzieren, forderte Daschner die rechtliche Anerkennung seines Verhaltens und erhielt ungeahnte Unterstützung seitens führender Politiker, der Medien und schnell erhobener Meinungsumfragen. Die Folterbefürworter argumentierten mit einem Szenario, was in einem ersten Schritt den gesellschaftlichen Notstand postuliert, der - wie im konkreten Fall - durch ein gefährdetes Kindesleben oder fiktiv durch die Gefahr terroristischer Anschläge (tickende Bomben) begründet wird. Die Polizei habe dann einen Tatverdächtigen, dessen Schuld als gewiss vorausgesetzt wird. Der vermeintlich Schuldige sei ungeständig, sodass nur Folter das eine oder die vielen Menschenleben retten könne. In dieser Problembestreibung wäre es geradezu unmenschlich, den Schuldigen nicht zu foltern, um das Leben der vielen Unschuldigen zu schützen.
Zumindest im Fall der Kindesentführung war der gesellschaftliche Rückhalt Daschners erschreckend.
...und juristischer Wegbereitung
Gestützt auf derartige Notstandsfiktionen, wurde auf juristischer Ebene jüngst ein folgenschwerer Angriff auf den Absolutheitsgrundsatz der „menschlichen Würde“ im Grundgesetz Artikel 1 unternommen. Die Unantastbarkeit der menschlichen Würde als einer der normativen Quellen des Folterverbots wird in der Neuauflage des Standardkommentars von Maunz-Dürig nunmehr relativiert. Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit seien dem Kommentar zufolge fortan keine Verletzung der Menschenwürde, wenn ihr Ziel ist Leben zu retten. Die Änderung des Standardkommentars hat auch politisch Schlagkraft, da sie nicht nur das Rechtsverständnis von unzähligen Jurastudenten prägt, sondern auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beeinflusst. Die Neukommentierung des Art.1 ist bisher eine Mindermeinung jedoch besteht die Gefahr, dass sich die Position der herrschenden Meinung weiter in diese Richtung scherschieben könnte. Umso wichtiger ist der politische Kampf um eine einflussreiche gegenposition.
Die politische und juristische Argumentation der Aufweichung des Folterverbots hat drastische Konsequenzen für das demokratische System: Mit der Anerkennung eines übergesetzlichen Notstands zur Rechtfertigung der Folter würden elementare Regelungen der Gewaltenteilung und der demokratischen Kontrolle außer Kraft gesetzt. Die Gesetzesbindung der Exekutive würde ausgehebelt. Indem der Exekutive die Autorität zugesprochen wird, einen gesellschaftlichen Notstand zu attestieren, kann sie sich also beliebig selbst ermächtigen Folter anzuwenden. Damit zusammenhängend ersetzt die Schuldfeststellung durch die Polizei (die schnell feststellen muss, wann gefoltert werden soll) auch das ohnehin angekratzte Prinzip der Unschuldsvermutung und ein ordentliches Gerichtsverfahren. Somit ist auch “ein bisschen Folter in Ausnahmefällen“ nicht vertretbar, da sie die Verwendung dieses bequemen Mittels der Erkenntnisgewinnung in der Exekutive sofort verselbstständigen würde. Das Folterverbot gilt absolut oder gar nicht. Zwar hat der BVerfG in seiner Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz unmissverständlich bestätigt, dass Menschenrechte und Rechtsstaatsprinzip eine Relativierung der Menschwürde verbieten.
Offen gelassen hat es aber die Möglichkeit, die Strafbarkeit von Befehlsgebern in Folter und Flugzeugabschussfällen durch die Annahme eines „übergesetzlichen Notstands“ auszuschließen.
Dies wäre unserer Meinung nach jedoch auch eine Relativierung der Menschenwürde.
Die Vorstellung Folter sei ein Effizientes Mittel mit dem der Staat seine Bürger am besten Schützen könne, ist eine Illusion. Schon die Glaubwürdigkeit erfolterter Geständnisse ist mehr als fragwürdig. Wer würde nicht unter Schmerzen alles und ebenso das Gegenteil behaupten, damit die Schmerzen aufhören. Doch besteht die Illusion der Effizienz auch auf einer anderen Ebene. Mit ihr wird behauptet, der Eingriff in die persönlichen Grundrechte müsse nur rigoros genug sein, damit der paternalistisch-schützende Staat Sicherheit herstellen kann. So wird durch die Behauptung, Folter bedeute bspw. Schutz vor Anschlägen, gerade im Bereich des Terrorismus (aber bis hin zur Entführung) staatliche Handlungsfähigkeit nur vorgespielt. Die gesellschaftliche Problemlage wird damit komplett individualisiert (der Schuldige muss gestehen), folglich entpolitisiert und ihre strukturellen Entstehungsbedingungen eher verdeckt. Lösungen dieser Krisensituationen und somit wirklicher Schutz würden dagegen eine gänzlich andere Politik erfordern.
An diesen Beispielen wird schon ersichtlich, dass Folter schwerlich in den Rahmen eines demokratischen Rechtsstaats integrierbar ist. Vielmehr sind Folter und Demokratie prinzipiell unvereinbar, die Logik der Folter greift die Grundlagen des demokratischen Systems an.
Folter und Demokratie sind unvereinbar
Angesichts des gesellschaftlich immer dominanter werdenden Rufs nach der Widereinführung von Folter wird es immer wichtiger, erneut die einst vorhandenen Selbstverständlichkeiten zu begründen und einzufordern.
Folter zielt auf die Unterwerfung und die Beherrschung eines Menschen, seines Willens oder in menschenrechtlichen Termini auch seiner „Würde“. Zum einen stellt sie damit also einen direkten Eingriff in die körperliche und geistige Unversehrtheit dar. Die persönliche Integrität ist gemäß liberaler Grundsätze jedoch gegen staatliche Übergriffe zu schützen. Staatliche Macht soll in dieser Argumentation ihre Grenze an den universellen Menschenrechten finden. Zwar gilt es durchaus, diesen normativen Standard zu verteidigen und die Bindung des Rechts an Menschenrechte einzufordern, doch macht diese Argumentation allein noch nicht die prinzipielle Unvereinbarkeit zwischen Demokratie und Folter deutlich. Denn man könnte zu Recht einwenden, dass jeder längere Gefängnisaufenthalt oder auch sozialer Ausschluss durch Armut ein fataler Eingriff in die Integrität und Würde eines Menschen ist, liberale Demokratien aber dennoch mit dieser Widersprüchlichkeit leben können. Während ein Gefängnisaufenthalt oder desintegrierende soziale Verhältnisse längerfristig und durch strukturelle Zwänge die Würde oder persönliche Integrität angreifen, hat ein Angriff durch Folter nochmals eine andere Qualität, denn sie beeinflusst unmittelbar und durch direkten Zwang den Willen und die persönliche Entscheidungsfreiheit. Darüber hinaus ist Folter aber auch ein unmittelbarer und direkter Angriff auf die körperliche und geistige Unversehrtheit. So ist Folter zum anderen ein unmittelbarer Eingriff in die persönliche Autonomie. Diese aber stellt die subjektive Grundlage des (liberalen ebenso wie des radikal-) demokratischen Systems dar. Kann der Staatsbürger (und hier zählt tatsächlich jeder) nicht mehr frei von unmittelbarer äußerem Zwang entscheiden, wie er abstimmt, handelt, sich entscheidet, ist die Grundlage der demokratischen Rechtsordnung beschädigt. Denn diese verlangt in diesem elementarsten Sinne der freien Entscheidung fähige Bürger als Souverän der Gesetzgebung. Folter als Instrument des Staates untergräbt also mit dem persönlichen Willen des Einzelnen die Voraussetzungen jeder Demokratie. Aus radikaldemokratischer Sicht stellt natürlich auch der soziale Ausschluss durch Gefängnis oder Armut eine Beeinträchtigung der Autonomie des Einzelnen und damit der demokratischen Verhältnisse insgesamt dar. Die Folterdebatte und der Rückgriff auf Folter als Instrument staatlichen Handelns stellt jedoch elementarer die Grundlagen liberaler Demokratien soweit in Frage, dass selbst die meisten konservativen Politiker derzeit ein Recht zur Folter nur im Ausland einfordern, im Inland und gegenüber den eigenen Staatsbürgern aber noch zurückschrecken.
JD/JL treten strikt gegen jegliche Versuche der Aufweichung des Folterverbots ein
Jungdemokraten/Junge Linke fordern:
- Weltweites Folterverbot!
- Folter als Asylgrund anerkennen!
- Produktions- und Exportverbot von Folter-Instrumenten!
- Keine Verwendung durch unter Folter erpresste Ergebnisse!