Prostitution emanzipatorisch gestalten
Prostitution emanzipatorisch gestalten
Der Bundeshauptausschuss hat auf seiner Sitzung vom 25.-27.4.2007 in Kassel diesen Antrag bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen.
Über den Umgang mit Prostitution und ihren momentanen Begleiterscheinungen wird viel und heftig diskutiert – innerhalb feministischer Kreise mit den wohl am schärfsten gewetzten Klingen. Nur allzu oft werden ganze Ladungen von emotionalen und moralisierenden Argumenten auf den Tisch gepackt und nur allzu schnell zwischen den guten Opfern und bösen Tätern unterschieden, abstruse Kapitalismuskritik beigemischt und Prostitution als Motor einer ganzen Reihe von aktuellen Übeln verantwortlich gemacht. JungdemokratInnen/ Junge Linke verstehen als normatives Ziel fortschrittlicher Politik das Streben nach größtmöglicher Freiheit des Einzelnen und nach gesellschaftlichen Verhältnissen, die diese Freiheit ermöglichen. Unter diesem Blickwinkel wird sich im Folgenden dem Thema Prostitution, einigen ausgewählten Problemfeldern und verbreiteten Argumenten in der feministischen Debatte genähert.
Wider die Diskurse der Doppelmoral und Kriminalisierung
Kaum ein Krimi, kaum ein Boulevardblatt, kaum ein TV-Journal und erst recht keine EMMA in der das Thema Prostitution einem nicht immer wieder in denselben Konstellationen entgegenschlägt. Der prügelnde Zuhälter, die armen ausgebeuteten Frauen, die dickbäuchigen, schwitzenden Freier, „Unterweltbosse“... Die Rollenbilder wer Opfer wer Täter, wer die Ausgebeutete und wer der Nutznießer ist, sind fest zugeschrieben. Mord und Kriminalität erscheinen als immanenter Bestandteil des Gewerbes. Wer da arbeitet, ist entweder ne miese Type oder ein bemitleidenswerter Engel. In dieser Vorstellung geraten Frauen durch fiese Tricks, eine gewalttätigen Lover, dem sie aber leider emotional verfallen sind oder FrauenhändlerInnen in die Branche. – Der öffentliche Diskurs über Prostitution ist wie kaum ein anderer von Vorurteilen, Stereotypen und realitätsferner Dramatikhascherei geprägt. Denkbar schlecht ist das Ansehen von Prostitution und der in ihr Tätigen in der Bevölkerung, denkbar unangefochten bleibt die Hegemonie dieser Darstellung. Im Gegenzug scheut man sich nicht eine schier unverfrorene Doppelmoral an den Tag zu legen. Der Bordellbesuch ist in weiten Teilen gesellschaftlich toleriert und laut offiziellen Statistiken von Bundesämtern und Hurenorganisationen gehen täglich ca. 1.200.000 Männer in der BRD in ein Bordell. Ganz zu schweigen vom Staat, der einerseits erhebliche Repression ausübt, andererseits aber selbst in Zeiten tiefster Kriminalisierung kräftig Steuern eintrieb und immer noch eintreibt. Die Verunglimpfung und Kriminalisierung von Prostitution im gesellschaftlichen Diskurs hat eine lange Tradition, da hat sich im Laufe der Zeit ganz schön viel Schutt im allgemeinen Gedächtnis abgelagert und tief in die „Wahrnehmung“ eingegraben. Will man eine vernünftige Auseinandersetzung mit dem Thema erreichen, muss man sich da erst einmal durchbuddeln. Käufliche Sexdienstleistungen müssen enttabuisiert werden, um eine sachliche, also auch klischeefreie, nicht moralisierende Debatte über die emanzipatorischere Gestaltung dieses Gesellschaftsbereich führen zu können. Erst in solch einem Klima wird es auch möglich, unaufgeregt Gewaltverhältnisse, in denen viele Prostituierte arbeiten, behandeln und bekämpfen zu können. Ein zentraler Angelpunkt dabei ist die strikte Trennung von Prostitution als freiwillig ausgeübter Dienstleistung einerseits und sexuelle Ausbeutung, sexueller Sklaverei andererseits. Jetzt kann man sich darüber streiten, was bedeutet Freiwilligkeit in einem System, das Menschen zur Existenzsicherung zum Verkauf ihrer Arbeitskraft, ihres Körpers zwingt. Ökonomischer Zwang steht hinter jeder Lohnarbeit. Nicht zu überzeugen vermag auch die These, die Frauen hätten zum Verkauf ihres Körpers keine Wahl, weil ihnen der Arbeitsmarkt nichts anderes biete. Einerseits besitzen bei weitem nicht wenige Prostituierte eine gute Ausbildung oder Berufsqualifikation, andererseits ist die Wahlmöglichkeit zwischen Jobalternativen momentan insgesamt sehr begrenzt. Mit diesem Freiwilligkeitsbegriff kommt man hier also nicht weiter. Verfehlt ist auch, freiwillig und gerne zu verwechseln. Das Spekulieren über Motivationen und feste Zuschreibungen von Gefühlslagen auf ganze Gruppen von Frauen ist weder zielführend noch emanzipatorisch vertretbar. Emilija Mitrovic – engagierte verdi-Gewerkschafterin für die Rechte von Prostituierten - beantwortet die Frage nach der Freiwilligkeit so: “Eine pragmatische Definition wäre, dass eine oder einer sich frei dazu entschieden hat, auf diese Weise Geld zu verdienen bzw. so den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dazu muss kommen, dass sie oder er keine großen Abgaben leisten muss. Zwar gibt es indirekte Ausbeutung etwa durch hohe Mietforderungen oder andere Zwänge, die auch sonst in Erwerbarbeitsverhältnissen bestehen. Freiwilligkeit heißt in Bezug auf Sexarbeit auch, dass sie in dieser Wohnung oder diesem Etablissement arbeiten, ohne dass sie festgehalten werden oder sonst ein Zwang oder Druck auf sie ausgeübt wird.” Hinzuzufügen wäre noch, dass zu freiwilliger Prostitution auch gehört, sich wieder dafür entscheiden zu können, damit aufzuhören. Das meint weniger den fiesen Zuhälter, der das arme Ding nicht gehen lässt (dann wäre ja so und so die obige Definition nicht erfüllt), als vielmehr die enorme gesellschaftliche Stigmatation, die Hürden baut. So ist z.B. nicht vostellbar, dass eine Prostituierte, diese Tätigkeit für Bewerbungen außerhalb des Prostitutionsgewerbes in ihren Lebenslauf schreibt. Betrachtungsgegenstand dieses Antrags sind demnach vor allem die Arbeitsbedingungen freiwillig ausgeübter Prostitution in ihrer derzeitigen historisch-sozialen Erscheinungsform. Es geht also nicht vornehmlich um eine moralische Betrachtung der Prostitution an sich, sondern um die politische Ausgestaltung der Prostitution, wie sie sich momentan darstellt. Es soll und kann aus radikaldemokratischer Perspektive auch nicht darum gehen, gekauften Sex gegenüber „privatem“ Sex als den schlechteren darzustellen oder ihn moralisch zu verurteilen, wenn jemand seinen Körper verkauft oder sich einen Körper mit Geld zugänglich macht. Da mag jeder und jede für sich denken, was er oder sie mag, in gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen dürfen solche moralischen Urteile keine Relevanz haben. Noch einmal: Es geht hier nicht um die moralische Frage, ob man privat Prostitution ´ne gute Sache findet, sonder darum die gesellschaftliche Institution Prostitution öffentlich so zu regeln, dass Selbstbestimmung und moralische Autonomie möglich sind.
Betrachtung der Prostitution in ihrem historisch-sozialen Kontext
In der Gestalt, in der Prostitution auftritt, spiegeln sich gesellschaftliche Geschlechterverhältnisse. - Welche Praktiken und Frauen-„Typen“ nachgefragt werden, wer sich prostituiert (derzeit zu 95 % Frauen) und wer als Freier fungiert. Wer in den Hierarchien höher steht, welches Verhalten gegen wen gesellschaftlich geduldet wird, ist Produkt der Gesellschaft, in der Prostitution stattfindet. Nach wie vor herrschen in der Gesellschaft patriarchale Strukturen: Männer sind stark überproportional in Machtposition vertreten und verdienen mehr Geld als Frauen. Frauen machen den weitaus größten Teil an Arbeitskräften in niedrig bezahlten Jobs mit schlechten Arbeitsbedingungen aus. Ein Blick wahlweise in das Porno-Regal, auf die nächste Werbetafel oder in aktuelle Musikclips zeigen, dass das hegemoniale Verständnis von Sexualität weiterhin männlich ist, Frauen als verfügbares Dekorationselement fungieren und als höchstes Ziel die Befriedigung des Mannes zu verfolgen haben. Frauen werden im Vergleich zu Männern viel stärker als eine formbare Ressource angesehen. Die Verfügung über die Sexualität und Reproduktionsfähigkeit von Frauen gehört seit jeher zu den zentralen, patriarchalen Machtmechanismen. Oder anders ausgedrückt: In unserer Gesellschaft bedeutet der Zugriff auf Frauenkörper, Macht zu haben. Das (weiblich-)monogame Ehe-Konzept, die Stilisierung der Jungfräulichkeit oder der lange Weg zur legalen Abtreibung sind tief verwurzelte Beispiele dafür. Auch im Bereich der Prostitution ist diese Verbindung von Sexualität und Macht noch lebendig. Dabei müsste gerade hier Körperlichkeit und Sexualität „entpolitisiert“ werden, um einen Dienstleistungssektor von Machthierarchien und seinem moralisch aufgeladenen Überbau zu befreien. In diesen Verhältnissen findet in großem Maße menschenverachtende Prostitution statt, die von struktureller und direkter Gewalt bestimmt wird. Prostitution ist ein Beruf, aber momentan kein Beruf wie jeder andere. Die Jahrhunderte lange Kriminalisierung und die soeben skizzierte gesellschaftliche Tradition der Doppelmoral und Stigmatisierung hat sich strukturell in die Gewerbestrukturen der Prostitution eingeprägt. Deshalb stellen sich hier qua Tradition, nicht per se Abhängigkeits- und Gewaltverhältnisse anders und vermehrt als in anderen Dienstleistungssektoren dar. Durch die kulturelle Verortung der Prostitution in der Illegalität, ihrer geringen Wertschätzung und dem tradierten Machtmoment im Sexuellen ist die Institution Prostitution besonders stark von Gewalttätigkeit betroffen. Gewalt gibt es dabei bei weitem nicht nur in dem so oft abgrenzend und negativ konnontiert als „Millieu“ bezeichnetem Umfeld. Auch durch die massive Polizei- und Verwaltungsrepression sowie die Feindseligkeit mit der die „restliche“ Gesellschaft Prostituierten entgegentritt, wird massiv Gewalt und psychischer Zwang auf Prostitutionsbeschäftige ausgeübt. – All diese Strukturen gilt es zu überwinden.
Was jetzt zu tun ist
Setzt man sich den Abbau patriarchaler Strukturen und die reale Ausweitung von Selbstbestimmungsmöglichkeiten zum Ziel, hat man im Bereich der Prostitution einiges zu tun. Als Ansatz sehen wir in den derzeitigen Verhältnissen die Stärkung der betroffenen Frauen (und der wenigen betroffenen Männer) einerseits durch eine gute und breit gefächerte Öffentlichkeitsarbeit, andererseits durch die rechtliche Stärkung durch ArbeitnehmerInnenrechte. Vorangestellt sei, dass die folgenden Handlungsoptionen nicht in allen sehr unterschiedlichen Prostitutionsformen und – verhältnissen gleich gut ziehen. Die Ausdifferenzierung in spezifische Problemlagen der Straßen-, Wohnungs- und Bordellprostitution und entsprechende Konzeptentwicklungen waren im Rahmen dieses Antrags nicht zu bewerkstelligen. Die Mächtigkeit von Prostitutionsverhältnissen stammt zu einem großen Teil aus der gesellschaftlichen Stigmatisierung von den in ihr Tätigen. Das führt nicht nur zur politischen und sozialen Isolation, sondern vor allem zu einer massiven Interesselosigkeit der Öffentlichkeit an den realen Verhältnissen in diesem Gewerbe. Diese Interesselosigkeit ist es, die es zulässt, dass Prostituierte zu Menschen zweiter Klasse gestempelt und so behandelt werden – nicht etwa ihre Tätigkeit. Um diesen Zustand zu überwinden und zudem politisches Gehör zu finden, ist die ernsthafte Etablierung des Themas in der öffentlichen Debatte unumgänglich. Nur durch Öffentlichkeit lässt sich Stigmatisierung und Totschweigen bekämpfen, lässt sich das Verhalten und Selbstverständnis der KonsumentInnen verändern und die Grundlage für politische Kämpfe legen. Für die Prostituierten selbst stärkt sich mit ihrer öffentlichen Wahrnehmung auch ihre Selbstwahrnehmung. Sie gehen selbstbewusster an die Öffentlichkeit, trauen sich viel eher, Beratungsstellen und öffentliche Einrichtungen zu besuchen. Im Bereich der Selbstorganisation hat sich inzwischen ein breites und professionell arbeitendes Feld an Verbänden, Hurenorganisationen, Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen formiert. Selbst die alteingesessenen Gewerkschaften haben sich vereinzelt engagiert dem Thema angenommen. Solche Einrichtungen sind wichtige Knotenpunkte für Kommunikation, Beratung, Qualifizierung und Öffentlichkeitsarbeit. Um diese in ihrer Existenz abzusichern, auszubauen und eine zielorientierte Arbeit zu ermöglichen, sind Zuwendungen der Allgemeinheit, sprich öffentliche Gelder, notwendig. Ebenso muss das Verbot von Prostitution in so genannten Sperrbezirken aufgehoben werden. Die Sperrbezirksverordnung bewirkt die Abdrängung von Prostitution an die Peripherie – räumlich und gesellschaftlich. Das Ziel einer solchen Politik ist es nicht Prostitution zu beseitigen, sondern Prostituierte mit Rechten auszustatten und ihnen die faktische Möglichkeit zu verschaffen, diese Rechte durchzusetzen. Die Beendigung der rechtlichen Behandlung von Prostitution als sittenwidrig durch das Prostitutionsgesetz von 2001 brachte zivilrechtlich die Möglichkeit wirksame Verträge abzuschließen und als Beruf anerkannt zu werden. Daraus ergibt sich z. B. ein Anspruch auf Entlohnung für erbrachte Leistungen. Diese rechtliche Anerkennung von Prostitution als Beruf muss mit einer umfassenden Gewährleistung von ArbeitnehmerInnenrechten einhergehen. Feste Arbeits- und Urlaubszeiten, Arbeitsschutzvorkehrungen, die Angliederung an Sozial- und Krankenversicherungen und Zugang zu Arbeitsgerichten haben großes Potential die Lebensbedingungen von Prostituierten deutlich zu verbessern. Von besonderer Bedeutung ist die neu gewonnene Möglichkeit, Gewerkschaften und Interessensvertretungen zu gründen. Dies befördert nicht nur bei den Organisierten neues Selbstbewusstsein in der Auseinandersetzung mit Zuhältern und Co., sondern bringt auch enorme Vorteile für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit mit sich. Im Großen und Ganzen hat das Prostitutionsgesetz der rot-grünen Bundesregierung von 2001 bereits einen wichtigen Meilenstein in puncto ArbeitnehmerInnenrechte und Entkriminalisierung gesetzt und der BRD neben den Niederlanden die fortschrittlichste Gesetzgebung in der EU beschert. In der realen Umsetzung trifft man selbstverständlich auf ein dichtes Geflecht von Problemen und enorme Resistenz. So sind die Zahlen über Prostituierte, die sich bei Kranken- und Sozialversicherungen angemeldet haben oder vor Arbeits- und Zivilgerichte ziehen laut der Evaluationsstudie der Bundesregierung enttäuschend. Instrumente zur faktischen Durchsetzung der neu geschaffenen Prostituiertenrechte müssen weiter ausgebaut werden. Zudem ist das Gesetz vor allem auf Bordell- und Wohnungsprostitution zugeschnitten. Für nennenswerte Verbesserungen auf dem schwer zugänglichen Straßenstrich ist das Gesetzesrepertoire nach wie vor ungeeignet – abgesehen davon, dass Ordnungsbehören Straßenprostituierte nun vermehrt mit der bürokratischen Keule bezüglich Gewerbeschein und Steuerabgaben auf die Pelle rückt. Prostitution ist aus genannten Gründen nicht wie jeder andere Beruf regulierbar, sondern bedarf einer besonderen Feinfühligkeit in der Problemanalyse und tief greifender, unkonventioneller Lösungsansätzen. Nicht unrelevant ist beispielsweise die Frage, ob Prostituierte nun als Selbstständige arbeiten sollen, wodurch sie in weiten Bereichen wiederum auf sich gestellt wären oder als Angestellte eines Bordells tätig werden sollen, wodurch sich im herkömmlichen Arbeitsrecht eine Weisungsbefugnis des Arbeitgebers, hier des Bordellbetreibers, hinsichtlich Kundenwahl und Angebot ergeben würde. Mit dem bisherigen Arbeitsrecht alleine kommt man hier nicht weiter. Keinen Illusionen darf man sich hingeben, dass mit herkömmlichen zivilrechtlichen Mitteln in nächster Zeit den Missständen in der Prostitution grundlegend beizukommen wäre. Dafür sind die unzugänglichen und massiv vermachteten Strukturen zu eingeschliffen und die gesellschaftliche Gesamtverfassung mit Verlaub: zu beschissen. Es wird auch weiterhin Zwangsprostitution und einen großen Anteil von informell arbeitenden Prostituierten geben. Die Frage ist nur, ob man ein generelles Verbot vorschiebt und die gesamte Prostitution in die Informalität abschiebt oder ob man Maßnahmen ergreift, um Stück für Stück Arbeits- und Machtverhältnisse zu regulieren, um so reale Verbesserungen zumindest für einen (immer größeren) Teil der Prostituierten zu erreichen. Leider ist die Debatte um Lösungen momentan von lähmender Ratlosigkeit, identitären Projekten und verklärten Wunschvorstellungen einer bereits weitgehend „sauber“ laufenden Prostitution bestimmt. Ein stärkeres Engagement innerhalb der Gewerkschaften und eine stärkere Implementierung des Themas in Forschung und Wissenschaft könnten zusammen mit praxisnah arbeitenden Projekten und Interessensvertretungen den nötigen Auftrieb geben.
Kriminalisierung der Prostitution - strukturell konservativ und kontraproduktiv
Innerhalb konservativer und zum Teil auch feministischer Kreise wird jedoch ganz im Gegenteil eine weit reichende Kriminalisierung von Prostitution befürwortet. Die einen fordern die generelle Verfolgung aller Beteiligten, andere wollen die „Nutznießer“ (Freier, Zuhälter, Bordellbetreiber) hinter Gittern sehen. Im so genannten „Schwedischen Modell“ werden bis auf die Prostituierten alle Beteiligten verfolgt und insbesondere die Nachfrager mit empfindlichen Strafen belegt, um so über fehlende Nachfrage die Prostitution einzudämmen und gesellschaftlich zu ächten. Insbesondere auf den letzten Punkt soll im Folgenden eingegangen werden. Der Ansatz, einen als Übel angesehenen Zustand einfach zu verbieten, scheint nahe liegend, ist aber sowohl aus emanzipatorischen als auch aus praktischen Gründen abzulehnen. Strukturen und Verhaltensweisen, die so tief in das Sozialgefüge einer Gesellschaft eingewachsenen sind, lassen sich nicht durch ein Verbot auf einen Schlag in Luft auflösen. Die Jahrhunderte lange Kriminalisierung hat dem Gewerbe nicht geschadet und die Nachfrage nach Prostitution wird sich durch Verbot und Abschreckung nicht abschaffen lassen. Man denke nur an ähnliche Vorhaben wie die Kriminalisierung von Drogen und die Prohibition in den USA, die sogar eher noch das Gegenteil bewirkt haben. Wesentlich wahrscheinlicher ist ein Rückfall in eine viktorianische Doppelmoral, bei der man nach außen den braven, sittsamen Bürger gibt und im Geheimen seinen Lüsten frönt. Leidtragende wären ganz im Gegensatz zum erklärten Ziel der Verfechter des schwedischen Modells, die Prostituierten. Der strafrechtliche und gesellschaftliche Druck, der auf Freier und Zuhälter ausgeübt würde, würde an die Prostituierten weiter geben werden. Straßenstrich und der Campingwagen im abgelegenen Waldstück würden wieder zu den üblichen, im Vergleich zu Bordellen, wesentlich unsichereren Arbeitsplätzen werden. Zudem steigen die „Folgegefahren“ innerhalb des Gewerbes an, wenn sich Prostituierte an Beratungsstellen wenden oder Übergriffe öffentlich machen würden. Durch die Abhängigkeit zu Freier und Zuhälter gerät die Prostituierte automatisch selbst in das Katz- und Maus-Spiel der staatlichen Verfolgung. Eine Kriminalisierung drängt Prostitution – wie von einigen WortführerInnen gewollt – weiter in die gesellschaftliche Isolation und fördert die Stigmatisierung als kriminelle Zuhälter einerseits und hilflose Zwangsprostituierte andererseits. Eine solch starre - nur allzu oft vorgenommene – Täter-Opfer-Zuschreibung stempelt Prostituierte rundum zu hilflosen, unterdrückten Menschen, die paternalistisch an die Hand genommen und aus ihrem Elend geführt werden müssen. Die Degradierung von Frauen zu Objekten fremden Handels, die die UnterstützerInnen einer Freier/ Zuhälter-Kriminalisierung in der Prostitution sehen und verdammen, vollziehen sie selbst durch ihr eigenes autoritäres Schwarz-Weiß-Denken. Durch eine verschärfte Isolation und Ächtung ihres Gewerbes wird im Gegenteil, den Prostituierten der Ausstieg aus der Prostitution, sofern sie dies überhaupt wollen, zusätzlich erschwert. Dabei soll hier gar nicht gegen AussteigerInnenprojekte und Schulungsprogrammen geredet werden. Doch sitzen diejenigen, die unter Prostitution nur sexuelle Sklaverei verstehen einem sehr stark verkürzten Weltbild auf.
Zwangsprostitution und Frauenhandel
Unzweifelhaft gibt es in dieser Welt auch sexuelle Ausbeutung und Sklaverei, die aus internationalem Frauenhandel resultiert. Außerdem bewirkt das zwischenstaatliche Lohngefälle, dass viele Frauen aus dem Ausland sich in Deutschland prostituieren, da sie in ihrem Heimatland sehr viel weniger verdienen würden. Der prozentuale Anteil von Zwangsprostitution fällt insgesamt jedoch gering aus. Der Umfang wird diskursiv aufgebauscht - vor allem aufgrund der Quote bringenden Dramatik bzw. weil man hier so wunderbar viele Klischees und Vorurteile gegenüber dem eigentlichen Prostitutionsgewerbe abrufen kann. Um menschenverachtenden Sklavenhandel zu bekämpfen, bedarf es keines Generalverdachts gegen und keines Generalverbots von Prostitution. Menschenhandel gibt es auch zu anderen Zwecken zum Beispiel zur Ausbeutung als Haushaltshilfen oder anderen illegalen Beschäftigungen; er wird mit dem Verbot von Prostitution nicht verschwinden. Das Thema sexuelle Ausbeutung muss daher im Kontext des Menschenhandels diskutiert werden und nicht mit der Prostitutionsdebatte in einen Topf geschmissen werden. Diese diskursive Verknüpfung steht einer sachlichen Behandlung dieser beiden ernsten Themen entgegen und muss aufgebrochen werden. Streiten kann man sich nun darüber, welchen Einfluss die rechtliche Stellung von Prostitution auf Struktur und Umfang von Frauenhandel - und das ist Menschenhandel laut Schätzungen der UN in ca. 98% der Fälle- ausübt. GegnerInnen einer Entkriminalisierung befürchten eine Zunahme von Frauenhandel und Zwangsprostitution durch die Legalisierung, weil durch die gesellschaftliche Normalisierung von Prostitution, neue Nachfragergruppen erschlossen und neue Formen der Prostitution möglicht werden, sprich die Nachfrage bei gleichzeitigem Mangel an freiwilligem Angebot steigt. Dies würde den Frauenhandel lukrativer machen und ihr Ausmaß würde zunehmen. Es ist jedoch grundlegend fraglich, ob sich der Umfang von Prostitution durch eine Legalisierung tatsächlich relevant vergrößern würde. Der Bordellbesuch ist gesellschaftlich bereits toleriert. Dass ein staatliches Verbot oder wahlweise eine umfassende Legalisierung an dem kulturell verankerten Stellenwert von Bordellbesuchen etwas ändern würde, darf bezweifelt werden. Auch der studiengestützte Bericht der Bundesregierung vom Januar 2007 zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes konnte keine Zunahme bei Nachfrage und Angebot aufgrund der Entkriminalisierung in Deutschland seit 2001 feststellen. In kriminalisierten Verhältnissen ist die Beschäftigung von verschleppten Frauen zudem wesentlich einfacher und damit attraktiver als in legalisierten. Mit einer Legalisierung geht eine im Vergleich zu kriminalisierten Verhältnissen relative Transparenz und Kontrollierbarkeit von Prostitution einher, die es erheblich erschwert, Prostituierte aus dem Frauenhandel an den Mann zu bringen.
Gesellschaftlich verknüpfte Problemlagen
Ähnlich wie der Menschenhandel werden in der Analyse und der Argumentation von ProhibitionistInnen und der öffentlichen Wahrnehmung Probleme, die momentan mit Prostitution verknüpft sind, in eine Kausalitätskette gestellt. Die meisten Probleme, die in Zusammenhang mit Prostitution auftreten, haben ihren Ursprung jedoch an anderer Stelle und sind nicht existenziell mit Prostitution verbunden. So stehen die Ausbeutung von MigrantInnen und Drogenabhängigen zwar momentan in einem engen Wechselspiel mit Prostitution, doch sagt dies noch nichts über einen Zwangscharakter von Prostitution als solche aus. Dass Migrantinnen beispielsweise in ökonomische Zwangslagen und personelle Abhängigkeiten geraten und sich prostituieren (müssen), ist Resultat einer verfehlten Migrations- und Asylpolitik. Drogenabhängigkeit oder fehlende Aufenthaltsgenehmigungen schränken Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten ein und zwingen zur Prostitution. Daran muss sich was ändern. Nicht an der Prostitution, sondern an der Illegalisierung von Drogen und Menschen, die Frauen in sexuelle Ausbeutung hineinzwingt.
Das Ziel: Emanzipatorische Prostitution!
Die Gretchenfrage lautet in der Debatte allzu oft: Kann es in einer besseren Gesellschaft, gar in der guten Gesellschaft überhaupt noch Prostitution geben oder muss sie grundsätzlich überwunden werden? - JungdemokratInnen/ Junge Linke streiten bekanntermaßen für radikal emanzipatorische Verhältnisse. Das bedeutet, dass es keine Abhängigkeitsstrukturen, keine direkte Gewalt oder strukturellen Zwänge gibt, die über das für ein gesellschaftliches Zusammenleben notwendige Maß hinaus gehenden Einfluss auf selbstbestimmte Lebensgestaltung nehmen. Zu dieser Selbstbestimmung gehört, sich für oder gegen Prostitution zu entscheiden - nicht durch ökonomische Notlagen dazu gezwungen zu werden, aber sich eben auch für den Gelderwerb, zum Ausleben der eigenen Sexualität oder aus anderen Motiven heraus für Prostitution entscheiden zu dürfen. Solange die Freiwilligkeit aller Beteiligten gewährleistet ist, kann es in freien Gesellschaften keine allgemeingültigen ethischen und/oder sexualmoralischen Vorgaben geben – und dementsprechend auch keine Ächtung der Prostitution. Vielfach wird die Annahme, dass Frauen sich überhaupt freiwillig prostituieren würden, vehement bestritten. Die Frage ist ein wenig müßig. In umfassend emanzipatorischen Rahmenbedingungen gibt es zwei Varianten: a) Jemand will sich nicht prostituieren und wird dazu auch nicht aus strukturellen Gründen genötigt; b) jemand möchte sich, aus welchen Beweggründen auch immer, prostituieren möchte und dies auch tut. In einer freiheitlichen Gesellschaft gibt es demnach freiwillige Prostitution oder keine Prostitution.
JungdemokratInnen/ Junge Linke treten daher ein für: