Sicherheitspaniken und rassistische Sondergesetze
Beschluss des BHA vom 31.5. - 2.6. 2002JungdemokratInnen/Junge Linke fordern:
1. JungdemokratInnen/Junge Linke wenden sich gegen jede Form autoritärer Sicherheitspolitik, Überwachung und Ausgrenzung. Wir fordern die umfassende Gewährleistung aller Freiheitsrechte und die demokratische Partizipation aller. Gleiche Rechte für alle!
2. JungdemokratInnen/Junge Linke lehnen die Sicherheitspakete vollständig ab und fordern ihre sofortige Rücknahme!
3. JungdemokratInnen/Junge Linke fordern die Streichung der Rasterfahndung aus Polizeigesetzen und der Strafprozessordnung und bekämpfen sie als Mittel rassistischer Stigmatisierung sowie als Maßnahme, ganze Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht zu stellen.
4. JungdemokratInnen/Junge Linke wenden sich gegen die Einführung von biometrischen Daten in Pässen und sonstigen Ausweispapieren sowie gegen jede Art der Vorratsspeicherung von jeder Art von Daten. Auch die Verwendung weniger sensibler Daten (z.B. einer Datei der Passfotos) für andere Zwecke als die Feststellung der Identität oder Ausführung verwalterischer Zwecke wird dementsprechend abgelehnt.
5. JungdemokratInnen/Junge Linke wenden sich gegen eine Wiedereinführung der Kronzeugenregelung!
6. JungdemokratInnen/Junge Linke stellen sich konsequent gegen die Aufwertung des Verfassungsschutzes und einer Ausdehnung seiner Kompetenz. Wir fordern die sofortige Abschaffung des Verfassungsschutzes und aller anderen Geheimdienste!
7. JungdemokratInnen/Junge Linke lehnen die Verschärfung des Ausweisungsrechts als konsequente Fortsetzung der bisherigen rassistische Ausländerpolitik ab. Statt neue Ausweisungstatbestände einzuführen bedarf es der sofortigen Streichung der bisherigen Ausweisungsparagraphen.
8. JungdemokratInnen/Junge Linke halten den Datenaustausch zischen BAFl und Geheimdiensten für lebensbedrohlich und lehnen jeden Datentransfer von Daten von Flüchtlingen ab!
9. JungdemokratInnen/Junge Linke fordern die vollständige Gewährleistung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sowohl für deutsche als auch für nicht deutsche Staatsangehörige. Sowohl der Datentransfer zwischen Polizei und Geheimdiensten als auch die datenmäßige Vernetzung sonstiger staatlicher Behörden untereinander hat zu unterbleiben!
10. JungdemokratInnen/Junge Linke lehnen jegliche Initiativermittlungen seitens des BKA, aber auch aller anderer Polizeibehörden ab.
11. Jungdemokratinnen / Junge Linke wenden sich gegen die geltende Telekommunikationsüberwachungsverordnung sowie gegen § 88 des Telekommunikationsgesetzes sowie die entsprechende Europäische Richtlinie. Diese Gesetze sind die Grundlage für eine (komplette) Überwachung von Telekommunikationsdaten, egal ob Mail, Sprachdaten oder sms.
12. JungdemokratInnen/Junge Linke wenden sich radikal gegen den Einsatz von IMSI-Catchern auf Demonstrationen oder sonstigen Anlässen!
Begründung:
Freiheit stirbt mit Sicherheit!
Noch im September befasste sich der Bundestag mit dem sogenannten ersten Sicherheitspaket, in dem das Religionsprivileg für religiöse Vereinigungen abgeschafft, mit dem §129b StGB die Strafbarkeit der Bildung von und Beteiligung an kriminellen und terroristischen Vereinigungen auf Auslandsvereinigungen ausgeweitet und die Kronzeugenregelung wieder eingeführt werden soll.
Mitte Oktober 2001 legte Bundesinnenminister Otto Schily sein zweites Sicherheitspaket vor, das auf massive Kritik von Bürgerrechtsorganisationen, Juristenvereinigungen und selbst des Bundesjustizministeriums traf. Letzteres forderte Schily dazu auf, sich doch bitte schön auch auf den im Namen des Gesetzentwurfs bezeichnete Vorhaben – nämlich die Terrorismusbekämpfung – zu beschränken. Das Justizministerium konstatierte darüber hinaus an diversen Punkten Verfassungsbrüche. (Diese anfängliche Kritik aus dem Justizministerium führte letztendlich nicht dazu, dass die Justizministerin Däubler-Gmelin dem Terrorpaket in der Kabinettssitzung ihre Zustimmung verweigerte.)
1. Verdatet – gerastert – stigmatisiert: gegen den Generalverdacht durch Rasterfahndung!
In der Bundesrepublik veranlassten die Länder rasch nach dem 11. September die sogenannte Rasterfahndung, auf der Suche nach ”terroristischen Schläfern”, von der vor allem ausländische Studierende betroffen waren. Noch bevor das erste Terrorpaket beschlossen war, wurden auf Länderebene die ersten Rasterfahndungen durchgeführt. Damit wurden ganze Bevölkerungsgruppen unter einen generellen Terrorismusverdacht gestellt. Die Rasterfahndung stellt eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung dar, die nicht zu rechtfertigen ist. Zudem wurde die an sich schon fragwürdige Rasterfahndung hier unter besonders problematischen Bedingungen angewendet. Denn der Polizei reichte allein die bloße Möglichkeit, dass in Deutschland irgendwann, irgendwo von irgendwem einmal irgendein Anschlag verübt werden könnte. Dass dies rechtswidrig war, hat nun auch das OLG Berlin festgestellt.
2. Berechnet – vermessen – gespeichert: gegen die Ansammlung biometrischer Daten!
Über die Rasterfahndung hinaus schufen die Sicherheitspakete vielfältige Möglichkeiten, den Datenschutz auszuhebeln. Zum Beispiel sollen biometrische Daten in Pässe und sonstige Ausweispapiere aufgenommen werden. Ausweise dürfen neben dem Lichtbild und der Unterschrift weitere biometrische Merkmale von Fingern oder Händen oder Gesicht des Inhabers enthalten. Welche biometrischen Merkmale bei bundesdeutschen Staatsbürgern gespeichert werden, soll in einem parlamentarischen Verfahren entschieden werden. Die biometrischen Merkmale können verschlüsselt gespeichert werden und sollen (bisher) nicht in einer bundesweiten Zentraldatei gespeichert werden, sie sollen nur zur Überprüfung der Identität und der Echtheit des Dokuments verwendet werden. Bei der Anhörung des Innenausschusses im Bundestag haben die Vertreter des bayrischen LKA sowie des bayrischen Verfassungsschutzes deutlich gemacht, dass nur durch die Entscheidung auch für die bundesdeutsche Referenzdatei mit den biometrischen Daten überhaupt weitergeholfen wäre. Denn nur dadurch seien verschiedene Identitäten ein und derselben Person aufzudecken. Eine bundesweite Referenzdatei mit z.B. biometrischen Gesichtsdaten aller Bundesbürger würde – verbunden mit der seit einigen Jahren in allen Städten expandierenden Videoüberwachung öffentlicher und privater Plätze – komplette Bewegungsprofile ermöglichen.
3. Verpfiffen – verkauft – verurteilt: Gegen die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung!
Die zuletzt gültigen Kronzeugenregelungen – in sogenannten Terrorismusverfahren und in Verfahren der ”Organisierten Kriminalität” – waren befristet und liefen Ende 1999 ersatzlos aus. Dies wurde grundsätzlich mit Zweifeln an der Glaubwürdigkeit von Kronzeugen, die andere Menschen um einen eigenen Vorteil willen belasten, begründet. Außerdem sei die Ungleichbehandlung gegenüber anderen überführten Straftätern, die nicht begünstigt werden, verfassungsrechtlich bedenklich. Trotz dieser grundsätzlichen Bedenken soll die Kronzeugenregelung nun wieder eingeführt werden.
4. Gespeichert – abgeglichen – durchleuchtet: Gegen entgrenzte Ermittlungstätigkeiten des BKA!
Unter der Instrumentalisierung der mehr oder weniger vorhandenen Ängste der Bevölkerungen – die nicht zuletzt durch z.B. die Suche nach angeblich vorhandenen Schläfern, die nur darauf warten, den Befehl zum losschlagen zu erhalten, konstruiert und geschürt werden – wurden polizeiliche und geheimdienstliche Befugnisse erweitert, die kaum etwas mit Terrorismusbekämpfung zu tun haben, sondern vielmehr seit Jahren auf den Wunschlisten der Ermittlungsbehörden stehen. Dies trifft auf fast alle beschlossenen Änderungen zu.
Bisher konnte das BKA erst dann selbstständig ermitteln, wenn Abfragen bei den Landeskriminalämtern keine Ergebnisse brachten. Zukünftig ist dies nicht mehr nötig. Vielmehr kann das BKA Daten von allen möglichen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen im In- und Ausland erheben, und zwar auch, um einen Verdacht zu ”verdichten”. Hierbei handelt es sich um eine Ausweitung der sog. Initiativermittlung. Bei der Initiativermittlung geht es darum, dem BKA auch für die Fälle Ermittlungskompetenzen zu übertragen, in denen kein Anfangsverdacht vorliegt. Derartige verdachtsunabhängige Ermittlungen sind mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht zu vereinbaren. Nur bei Verdacht einer Straftat oder des Vorliegens einer Gefahr darf die Polizei die Grundrechte seiner Bürger beschränken. Der Initiativermittlung hingegen liegt die anti-rechtsstaatliche Konstruktion der "vorbeugenden Verbrechensbekämpfung" zugrunde.
Ebenso werden die Kompetenzen des BKA erheblich erweitert. Es ist jetzt auch für die Verfolgung von Anhängern ausländischer Terrororganisationen zuständig und soll bei ”Datennetz-Kriminalität” ermitteln. Zwar soll dies nur für diejenigen Fälle gelten, in denen die ”innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder sicherheitsempfindliche Stellen von lebenswichtigen Einrichtungen, bei deren Ausfall oder Zerstörung eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit oder das Leben von Menschen zu befürchten ist oder die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind” (§4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BKAG-E). Diese Begriffe sind jedoch unpräzise und geben dem BKA eine erhebliche Definitionsfreiheit, die Reichweite dieser Ermittlungskompetenz ist wenig absehbar.
5. Erspäht – kontrolliert – verdächtigt: Gegen die rassitische Praxis des BGS!
Der Bundesgrenzschutz (BGS) darf zukünftig im Küstenbereich bis zu 50 km statt bisher 30 km verdachtsunabhängig Personen kontrollieren und Sachen durchsuchen, damit wird die räumliche Zuständigkeit des BGS massiv ausgedehnt. Bisher darf der BGS Personen anhalten und befragen, wenn sie sich für die Erfüllung ihrer Aufgaben sachdienliche Hinweise erhoffen. Nunmehr soll der BGS dabei auch Ausweispapiere kontrollieren dürfen. Es ist zu vermuten, dass diese Befugnis nicht nur dazu dienen soll, mögliche Zeugen auch später befragen zu können, sondern dem BGS die Möglichkeit geben soll, generell Ausweispapiere auf ihre Echtheit überprüfen zu können. Bereits jetzt sind verdachtsunabhängige Kontrollen durch rassistische Auswahlkriterien bestimmt, wie bisher werden also auch von dieser Befugniserweiterung vor allem Flüchtlinge und Migranten betroffen sein.
6. Bespitzelt – beobachtet – diffamiert: Gegen die Beibehaltung antidemokratischer Verfassungsschutzbehörden!
Das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz (VS) dürfen bei Kreditinstituten, Gelddienstleistern, Luftverkehrsunternehmen, Post- und Kommunikationsdienstleistern Informationen abfragen. Im ersten Entwurf sollte der zuständige Behördenleiter die Maßnahmen anordnen. Nunmehr kann der Bundesinnenminister die Anfragen anordnen, muss allerdings vor dem Vollzug die G10-Kommission informieren. Bei ”Gefahr im Verzuge” kann der Bundesinnenminister die G10-Kommission auch erst nachträglich informieren. Damit werden den Verfassungsschutzbehörden exekutive Befugnisse in die Hand gegeben, womit die grundgesetzlich festgeschriebene Trennung von Geheimdiensten und Polizei bald endgültig der Vergangenheit angehören wird. Die Geheimdienste können erheblich in die Grundrechte von Menschen eingreifen, ohne dass Anhaltspunkte für eine Straftat oder eine konkrete Gefahr vorliegen.
Es dürfen Wohnungen abgehört werden, in denen Beamte des VS tätig sind, um ”Gefahr für das Leben und die Gesundheit abzuwenden”. Der Verfassungsschutz soll Aktivitäten beobachten, die sich gegen den ”Gedanken der Völkerverständigung” und das ”friedliche Zusammenleben der Kulturen” richten. Auch hier sind die Begriff sehr vage und es bleibt dem VS überlassen, sich seine Beobachtungsobjekte zu suchen.
Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und die Ausländerbehörden der Länder werden verpflichtet von sich aus ”relevante” Informationen an das Bundesamt oder die Landesämter – das bleibt ihrer Einschätzung überlassen – weiterzugeben. Als ”relevante” Informationen gelten solche, bei denen die Behörden ”Anhaltspunkte dafür sehen, dass jene Angaben für die Aufgaben der Ämter von Bedeutung” sein können. Das ”beschnüffelt” werden beginnt für Nichtdeutsche mit ihrem ersten Aufenthaltstag in der Bundesrepublik.
7. Geortet – abgehört – abgestürzt: Gegen die Legalisierung des Einsatzes von IMSI-Catchern!
Mit dem Verweis auf die Ortungsfähigkeit von Handys wurden die sogenannten IMSI-Catcher mit dem zweiten Sicherheitspaket legalisiert. Um einen IMSI-Catcher einsetzen zu können, muss allerdings schon bekannt sein, in welchem Umkreis sich das fragliche Handy befindet, da der IMSI-Catcher sich gegenüber den Handys als Funkstelle geriert, in die sich alle Handys in dessen Umkreis einloggen. Ab diesem Moment ist kein Telefonieren mehr möglich, der IMSI-Catcher speichert die Daten des Handys und kann den Verschlüsselungscode knacken, so dass spätere Telefonate leichter abgehört werden können. Wird der IMSI-Catcher wieder ausgeschaltet, versuchen alle betroffenen Handys zugleich, sich wieder in ihre Funkstelle einzuloggen, was das System überlasten kann.
Mit Sicherheit rassistisch – Gegen Ausgrenzung und Schilys Sicherheitsgesetze!
Von den durchgesetzten Maßnahmen der Schily`schen Terrorpakete sind Nichtdeutsche am stärksten betroffen. An ihnen wird vorexerziert, was beim Rest der Bevölkerung noch nicht durchgesetzt worden ist.
8. Verboten – kriminalisiert – eingesperrt: Gegen das politische Strafrecht des geplanten 129b!
Die §129 und 129a des Strafgesetzbuches (StGB), die die Strafbarkeit krimineller und terroristischer Vereinigungen regeln, sollen durch den §129b auch auf Auslandsvereinigungen ausgeweitet werden. Mit dem neuen 129b sollen das Werben und die Unterstützung ausländischer terroristischer Vereinigungen analog zum 129a strafbar sein. Völlig unbestimmt ist der Begriff der ”terroristische Vereinigung”. Seine Definition wird wesentlich von außenpolitischen Opportunitätserwägungen der Bundesrepublik abhängen. Zudem wäre es in das politische Ermessen und der Ferndiagnose des Generalbundesanwaltes gestellt, ob es sich um eine ausländische terroristische Vereinigung oder eine Befreiungsbewegung handelt. Hier wird ein neues Einfallstor für die politische Justiz geschaffen.
9. Überprüft – identifiziert – abgeschoben: Gegen eine Effektivierung der Abschiebemaschienerie!
Asylbewerber werden regelmäßig erkennungsdienstlich behandelt: Die Fingerabdrücke werden beim BKA gespeichert und immer mit der dort liegenden Fingerabdruckdatei abgeglichen. Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit, Sprachaufzeichnungen von Asylbewerbern zuzulassen. Mit diesen Sprachanalysen soll in Zweifelsfällen die Herkunft des Asylantragstellers ermittelt werden. Hier wird einmal mehr deutlich, dass diese Maßnahme nichts mit Terrorismusbekämpfung zu tun hat. Vielmehr steht der Wunsch, Asylbewerbern im Zweifel nachweisen zu können, dass sie aus einem anderen als dem angegebenen Land kommen, um sie schneller oder besser abschieben zu können, schon lange auf der Wunschliste konservativer Innenpolitiker.
Die Fingerabdrücke und andere Identität sichernde Mittel werden künftig zehn Jahre aufbewahrt.
In den Visa- und Aufenthaltsplaketten sowie in den Ausweisersatzpapieren sollen neben den Fingerabdrücken auch die biometrischen Merkmale Hand und Gesichtsform maschinenlesbar und codiert aufgenommen werden. Die Sicherheitsbehörden, Sozialbehörden und Ausländerbehörden sollen auf die Daten auch jederzeit online zugreifen können.
10. Ausspioniert – ausgefragt – ausgewiesen: Gegen Gesinnungskontrolle zum Zwecke von Ausweisungen!
Wenn ein Ausländer, ”die freiheitlich demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet oder sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zu Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht oder wenn Tatsachen belegen, dass er einer Vereinigung angehört, die den internationalen Terrorismus unterstützt oder er eine derartige Vereinigung unterstützt”, darf er kein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten bzw. diese nicht verlängert werden. Nicht nur, dass sich hier die Frage stellt, wie zum Beispiel mit Globalisierungskritikern umgegangen werden kann, ist auch hier keine präzise Definition zu finden: die Gefährdung der FdGO oder der Sicherheit der Bundesrepublik sind weit auslegbar, ebenso ist weit interpretierbar, was alles als ”internationaler Terrorismus” gelten soll.
Die ausländerrechtliche Überwachung und Speicherung der Daten setzt bereits bei der Visumsbeantragung im Ausland ein – unabhängig davon, ob das Visum erteilt wird oder nicht. Die Einladenden sollen von der Ausländerbehörde ebenso überprüft werden wie auch der angegebene Aufenthaltszweck sowie die in Deutschland lebenden Bezugspersonen. Die Gründe für die Versagung eines Visums müssen nicht mitgeteilt werden.
11. Abgeglichen – abgeschoben – eingebuchtet: Gegen den fatalen Austausch von Flüchtlings-Daten!
Alle durch das Ausländer- und Asylverfahrensgesetz erhobenen Daten (auch zum Beispiel die Religionszugehörigkeit) sollen auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden: nicht nur der automatische Fingerabdruckabgleich wird damit ermöglicht, auch können die Polizeibehörden zur Abwehr abstrakter Gefahren online auf alle im Ausländerzentralregister gespeicherten Angaben zum Aufenthaltsstatus und zum Asylverfahren zugreifen. Die Erkenntnisse sollen zwischen den Diensten jederzeit abgeglichen und ausgetauscht werden – ein riesiger Datenpool entsteht, wiederum ist kein Auskunftsanspruch geregelt.
In allem zeigt sich, dass allein die Tatsache, Nichtdeutscher zu sein, zu einer lückenlosen und unbeschränkten Überwachung durch Sozial- und Ausländerbehörden, Verfassungsschutz, Militärischen Abschirmdienst und Polizeien führt. Der Gleichheitsgrundsatz wird ebenso verletzt wie das informationelle Selbstbestimmungsrecht.