Stellungnahme zum Transsexuellengesetz

Norm und Abweichung: Ein Gesetz zur Verteidigung der herrschenden Geschlechterordnung

1. Die Verteidigung der Geschlechterordnung im Transsexuellengesetz Geschlechterverhältnisse unterliegen dem Wandel von Zeit und politischen Kräfteverhältnissen. Derzeit ist das bestens an den Streitigkeiten um das Transsexuellengesetz (TSG) zu beobachten: Wie in einem Brennglas verdichten sich Wertvorstellungen und geschlechterpolitischer Ordnungswille. Worum geht es? - Das 1980 verabschiedete Gesetz ermöglicht Personen, die sich ihrem bei Geburt zugeordneten Geschlecht nicht (mehr) angehörig fühlen, zwei Varianten, um sich rechtlich dem anderen Geschlecht anzunähern. Die sogenannte kleine Lösung beinhaltet die Änderung des Vornamens, den Anspruch auf eine entsprechende Anrede und die inzwischen erkämpfte Möglichkeit, das gelebte Geschlecht in den Pass eintragen zu lassen. Die „große Lösung" ermöglicht die umfassende personenstandsrechtliche Anerkennung im neuen Geschlecht. Damit eröffnen sich der Person gleichwertig alle Rechte und Pflichten, die diesem Geschlechtsstatus entsprechen. Beide Varianten sind mit hohen Voraussetzungen und langwierigen Gerichtsverfahren verbunden. So müssen Gutachten vorliegen, die von einer psychiatrischen „Diagnose" der dauerhaften Transsexualität ausgehen; für die große Lösung treten die Erfordernisse hinzu, unverheiratet und dauerhaft fortpflanzungsunfähig zu sein (Sterilisation) sowie sich Operationen an den äußeren Geschlechtsmerkmalen unterzogen zu haben, was zu wesentlich mehr Operationen geführt hat als wenn dieser gesetzliche Zwang nicht bestünde. Das Auseinanderfallen von individueller Geschlechtsidentität und einem - dieser Identität konzeptionell widersprechenden - geschlechtlichen Gesamtpaket, das nach der Geburt zugeordent wurde, gilt als seelische Störung. Personen müssen erst als transsexuell krank diagnostiziert werden, um in den Genuss eines Gesetzes zu kommen, das sich als Ausdruck des grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechts versteht. Hier wird deutlich, dass mit der rechtlichen Anerkennung von Lebensweisen, Bedingungen an Körperlichkeiten, Geschlechterrollen und Sexualität einhergehen. Persönlichkeitsrechte und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung erschöpfen sich in der Wahlmöglichkeit zwischen zwei anspruchsvollen Gesamtpaketen. Im Zweifelsfall wird mit massiven Eingriffen eine binäre Geschlechterlogik (wieder)hergestellt. Das zeigt das Transsexuellengesetz an den ausfasernden Rändern dieser konstruierten Ordnung in aller Deutlichkeit. Zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht in einer ganzen Reihe von Entscheidungen, Teile des Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber wiederholt zu einer grundlegenden Reform aufgefordert, die der gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklung Rechnung trägt.

2. Pluralisierung der rechtlichen Anerkennung von Lebensweisen JungdemokratInnen/ Junge Linke kritisieren die Pathologisierung von Lebensweisen und Geschlechtsidentitäten, die von herrschenden Geschlechternormen abweichen. Wir weisen solche binären Logiken zurück und kritisieren die massiven Einschnitte in Körper, Persönlichkeitsrechte und die sexuelle Selbstbestimmung, um eine solche Geschlechterordnung aufrecht zu erhalten. Krank sind nicht die Personen, die nach ihren eigenen Entwürfen leben wollen, sondern Verhältnisse, die nicht über 2 Grundmodelle hinaus denken können. Es reicht aber auch keinesfalls aus, „Betroffenengruppen" in die bestehende Geschlechterordnung „toleranzpluralistisch" zu integrieren und beim Erstreiten eines weniger martialischen Transsexuellengesetzes stehen zu bleiben. Emanzipatorische Ansätze verfolgen, Normierungslogiken und mit solchen Differenzziehungen verbundene Ein/Ausgrenzungsstrukturen zu überwinden. Denn die Art und Weise, wie ich mich entscheide, mein Leben zu gestalten, findet in machtvollen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen statt. Diese einfach auszublenden und eine individuell verantwortete Selbstbestimmung auszurufen, greift zu kurz. Ziel ist es, rechtliche und gesellschaftliche Verhältnisse zu schaffen, in denen Menschen real und nicht nur auf dem Papier und im Rahmen von zwei starren Modellen ihre Lebensweise selbst bestimmen können - das ist unter einem gehaltvollen Persönlichkeitsrecht zu verstehen.

3. Forderungen im Rahmen der anstehenden Reform des Transsexuellengesetz JungdemokratInnen/ Junge Linke fordern die Gesetzgebung auf, im Zuge der sich abzeichnenden Reform des Transsexuellengesetzes folgende Punkte umzusetzen - Abschaffung des Vertreters des öffentlichen Interesses - Entschlackung des Gerichtsverfahrens, Abschaffung des Gutachtenerfordernisses - Ersatzlose Streichung der Unwirksamkeitsbestimmungen des §7 - Wegfall des Scheidungszwangs (§8 Abs.1 Nr.2) und Einführung des wahlweisen Zugangs zum Institut der Eingetragenen LebenspartnerInnenschaft ohne Rechtseinbußen - Ersatzlose Streichung der Anforderungen an körperliche Eingriffe (§8 Abs.1 Nr.3,4) JungdemokratInnen/ Junge Linke fordern in diesem Sinne - insbesondere queere und feministische - Wissenschaften und politische Gruppen auf, fernab von identitären Politikkulturen, Druck auf den kommenden Gesetzgebungsprozess auszuüben.

4. Strategisch weitergehen Anknüpfend an die Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen der letzten Jahre und an den anstehenden Gesetzgebungsprozess bietet sich die Möglichkeit diskursiven Raum für weitergehende Forderungen zu schaffen. Wenn bereits das Bundesverfassungsgericht, 1 BvL 10/05 vom 27.5.2008, feststellt: „Das Geschlecht eines Menschen kann sich ändern.", sind geschlechterkritische AkteurInnen in Wissenschaften, politischen Zusammenhängen und der Rechtspraxis zum Handeln aufgerufen.

JungdemokratInnen/ Junge Linke treten dafür ein, dass eher früher als später
- Das Transsexuellengesetz insgesamt abgeschafft wird
- Eine Änderung des Personenstandsrecht in dem Sinne vorgenommen wird, dass jede Person auf Antrag beim Standesamt über ihren Geschlechtsstatus selbst entscheiden kann, inklusive der Möglichkeit sich ohne Rechtseinbußen keiner von beiden Gruppen zurechnen zu lassen
- Eine entsprechende Überprüfung und Neureglung von Rechtsfragen stattfindet, die bisher mit dem Geschlechtsstatus und/oder rechtlichen PartnerInnenschaften verknüpft sind mit dem Ziel, die Vergeschlechtlichung des Rechts Stück für Stück abzubauen. Um dabei nicht den Rückschritt zu einem formal neutralen, strukturell aber geschlechternormativ aufgeladenen Recht zu vollziehen, bedarf es dabei stets der kritischen Rückbindung an die materiellen Geschlechterverhältnisse in der Gesellschaft.
- Binäre und heternormative Geschlechterlogiken überwunden werden