Seit Januar 2011 muss sich Onesphore Rwabukombe vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt wegen dem Verdacht der Beteiligung am Völkermord in Ruanda verantworten.
Nachdem die Familie Rwabukombe 2007 Asyl in Deutschland bekam, holte(n) Onesphore Rwabukombe die Vergangenheit oder wie die TAZ titelte „die Toten“ wieder ein.¹ Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wirft dem gebürtig aus Ruanda stammenden ehemaligen Bürgermeister vor, sich 1994 am Genozid an den Tutsi einflussreich beteiligt zu haben. Auffällig ist hierbei, dass dies die erste Gerichtsverhandlung vor einem deutschen Gericht zum Genozid in Ruanda ist. Vor dem Hintergrund der deutschen kolonialen Herrschaft von 1884 bis 1916, stellt sich die Frage, wie dieses Verfahren aus postkolonialer Perspektive beurteilt werden kann.
Die Erfindung der Ethnie











